Kinderarmut war im Sommer ein Thema in den Medien, bevor die globale Finanzkrise alles andere überschattet
hat. Der BDP findet, dass es in einem reichen Bundesland wie Baden-Württemberg eigentlich nicht sein kann, dass 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen in finanziell problematischen Verhältnissen leben und von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Freizeiten faktisch ausgeschlossen werden. Wir bringen deshalb in die nächste Vollversammlung des Landesjugendrings eine Resolution ein, die ihr im erweiterten Eintrag nachlesen könnt.
Wir hoffen auf große Zustimmung unter den anderen Mitgliedern des Landesjugendrings, um ein deutliches Signal an die Landesregierung zu geben, dass endlich etwas getan werden muss!
Wednesday, 29. October 2008
BDP fordert Maßnahmen gegen Kinderarmut und Ausgrenzung junger Menschen
Forderungen der Jugendverbände zu Armutsbekämpfung und Prävention von Ausgrenzung junger Menschen
Antrag an die Vollversammlung des Landesjugendrings am 15.11.08
Antragsteller: Bund Deutscher PfadfinderInnen
Die Vollversammlung möge beschließen:
Das sogenannte „Bündnis für die Jugend“ sichert den Bestand des Landesjugendplans auf niedrigstem Niveau. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden deshalb von der Teilhabe an Bildungs- und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Eine Aufstockung der Mittel ist dringend notwendig,, um den von der Politik formulierten Gesetzen (KJHG) und gesellschaftlichen Vorstellungen (Kinderland Ba-Wü) genügen zu können.
Die Vollversammlung des Landesjugendrings Baden-Württemberg fordert die Landespolitik auf, die Fördersummen im Landesjugendplan anzuheben, um den von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an außerschulischer Bildung und an Jugenderholungsmaßnahmen zu ermöglichen. Beispielsweise ist hierzu ein Mindestbetrag von 20 Euro Zuschuss pro Tag bei Freizeiten mit Übernachtung notwendig.
Bei der Förderung von Bildungsaktivitäten durch das Land für alle Ehrenamtlichen und interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine Förderung von 15.-/pro Tag durch das Land notwendig.
Seit vielen Jahrzehnten fallen die Zuschusssummen der öffentlichen Hand für den Landesjugendplan. Dies ist so nicht mehr hinnehmbar!
Ausführungen zum Antrag (werden ggf. mit dem Beschluss veröffentlicht):
„Kinder sind unsere Zukunft“ proklamiert das „Kinderland Baden-Württemberg“. In dieser Logik verbrieft bereits das KJHG § 1 „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Hierzu gehören auch und gerade die von Armut betroffen jungen Menschen.
Im Jahr 2006 lebten laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg 313.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (17 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe) in „finanziell problematischen Verhältnissen“.
Besonders betroffen sind Kinder aus Familien mit mehreren Kindern, Kinder Alleinerziehender, Kinder aus Zuwandererfamilien und Kinder, die in sozial benachteiligten Verhältnissen aufwachsen. Die Armut bezieht sich nicht nur auf die ökonomischen Verhältnisse. Kinder, die in Armut leben, haben oft eine schlechtere Gesundheit und sind körperlich zurück geblieben, haben schlechtere Bildungschancen, erleben in der Schule Ausgrenzung und Benachteiligung. Auch kulturell stehen arme Kinder häufig am Rande der Gesellschaft. Sie können sich die Mitgliedschaft in Vereinen oft genauso wenig leisten wie Beiträge zu Bildungsveranstaltungen und sozialen Aktivitäten von Jugendverbänden und werden so oft sozial ausgegrenzt..
Auch ehrenamtlich organisierte und betreute Ferienfreizeiten und Bildungsaktivitäten können von den organisierenden Vereinen und Verbänden nicht kostenlos angeboten werden. „Arme“ Kinder und Jugendliche mit Harz IV Hintergrund bekommen nach Landesjugendplan und strengster Prüfung 5,10 Euro Zuschuss aus dem Landesjugendplan pro Tag.
Eine Summe, die seit über 25 Jahren nicht angehoben wurde, also von der Inflation schon weitgehend weggeschmolzen wurde. Vergleicht man die reale Kaufkraft von 5,10 € mit der von 10 DM in 1983, wird deutlich wie stark die Förderung abgesunken ist. Die entsprechenden Einkommensgrenzen wurden ebenso lange nicht verändert und lediglich 2007 leicht angehoben. Allerdings kann kein Hartz IV Haushalt Zuzahlungen für seine Kinder leisten. Deshalb sind diese Kinder und Jugendlichen pauschal von jugendarbeiterischen Maßnahmen mit Beitragserhebung ausgeschlossen. Die Jugendverbände können da mangels eigener Finanzen, die ebenfalls Kürzungen der öffentlichen Hand unterliegen, nicht in die Bresche springen.
Ein reiches Gemeinwesen, wie in Baden-Württemberg darf nicht bewusst riskieren, dass hunderttausende Kinder und Jugendliche ausgegrenzt, ihrer sozialer Entwicklungschancen beraubt und desillusioniert werden. Dies ist nicht nur ein individuelles Risiko für die Betroffenen. Eine wachsende Zahl von Ausgegrenzten birgt auch eine Gefahr für die Demokratie selbst. Fundament unserer Gesellschaft ist das Versprechen der sozialen Sicherheit und eines möglichen sozialen Aufstiegs, basierend auf gleichen Rechten, Pflichten und Freiheiten für alle Menschen.
Die steigende Zahl von Kindern, die in Armut groß werden, ist in einem wohlhabenden Land, in dem es eine steigende Zahl von Einkommensmillionären gibt, inakzeptabel. Das Problem der Kinderarmut kann ohne eine Erhöhung der finanziellen Aufwendungen des Staates nicht aufgefangen werden. Es müssen die elterlichen Ressourcen gestärkt, die institutionellen Rahmenbedingungen verbessert und das Bewusstsein aller, für das Aufwachsen von Kindern mitverantwortlich zu sein, gefördert werden.
Dieselben Politiker, die hier immer mahnend die Finger erheben und öffentliche Sparsamkeit preisen, haben in den Steuerungsgremien der Landesband Baden-Württemberg sitzend, wohlbestallt ein Geschäftsgebaren abgenickt, durch das immense Geldmengen des Landes vernichtet wurden. Genug Geld, um alle von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen jahrzehntelang großzügigst in allen Belangen der Jugendarbeit komplett zu fördern.
Ein Verweis auf Finanzierungsprobleme des Staates zählt, nicht nur deshalb, hier nicht. Kinder gehen vor!
Antrag an die Vollversammlung des Landesjugendrings am 15.11.08
Antragsteller: Bund Deutscher PfadfinderInnen
Die Vollversammlung möge beschließen:
Das sogenannte „Bündnis für die Jugend“ sichert den Bestand des Landesjugendplans auf niedrigstem Niveau. Immer mehr Kinder und Jugendliche werden deshalb von der Teilhabe an Bildungs- und Freizeitaktivitäten ausgeschlossen. Eine Aufstockung der Mittel ist dringend notwendig,, um den von der Politik formulierten Gesetzen (KJHG) und gesellschaftlichen Vorstellungen (Kinderland Ba-Wü) genügen zu können.
Die Vollversammlung des Landesjugendrings Baden-Württemberg fordert die Landespolitik auf, die Fördersummen im Landesjugendplan anzuheben, um den von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an außerschulischer Bildung und an Jugenderholungsmaßnahmen zu ermöglichen. Beispielsweise ist hierzu ein Mindestbetrag von 20 Euro Zuschuss pro Tag bei Freizeiten mit Übernachtung notwendig.
Bei der Förderung von Bildungsaktivitäten durch das Land für alle Ehrenamtlichen und interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine Förderung von 15.-/pro Tag durch das Land notwendig.
Seit vielen Jahrzehnten fallen die Zuschusssummen der öffentlichen Hand für den Landesjugendplan. Dies ist so nicht mehr hinnehmbar!
Ausführungen zum Antrag (werden ggf. mit dem Beschluss veröffentlicht):
„Kinder sind unsere Zukunft“ proklamiert das „Kinderland Baden-Württemberg“. In dieser Logik verbrieft bereits das KJHG § 1 „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Hierzu gehören auch und gerade die von Armut betroffen jungen Menschen.
Im Jahr 2006 lebten laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg 313.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (17 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe) in „finanziell problematischen Verhältnissen“.
Besonders betroffen sind Kinder aus Familien mit mehreren Kindern, Kinder Alleinerziehender, Kinder aus Zuwandererfamilien und Kinder, die in sozial benachteiligten Verhältnissen aufwachsen. Die Armut bezieht sich nicht nur auf die ökonomischen Verhältnisse. Kinder, die in Armut leben, haben oft eine schlechtere Gesundheit und sind körperlich zurück geblieben, haben schlechtere Bildungschancen, erleben in der Schule Ausgrenzung und Benachteiligung. Auch kulturell stehen arme Kinder häufig am Rande der Gesellschaft. Sie können sich die Mitgliedschaft in Vereinen oft genauso wenig leisten wie Beiträge zu Bildungsveranstaltungen und sozialen Aktivitäten von Jugendverbänden und werden so oft sozial ausgegrenzt..
Auch ehrenamtlich organisierte und betreute Ferienfreizeiten und Bildungsaktivitäten können von den organisierenden Vereinen und Verbänden nicht kostenlos angeboten werden. „Arme“ Kinder und Jugendliche mit Harz IV Hintergrund bekommen nach Landesjugendplan und strengster Prüfung 5,10 Euro Zuschuss aus dem Landesjugendplan pro Tag.
Eine Summe, die seit über 25 Jahren nicht angehoben wurde, also von der Inflation schon weitgehend weggeschmolzen wurde. Vergleicht man die reale Kaufkraft von 5,10 € mit der von 10 DM in 1983, wird deutlich wie stark die Förderung abgesunken ist. Die entsprechenden Einkommensgrenzen wurden ebenso lange nicht verändert und lediglich 2007 leicht angehoben. Allerdings kann kein Hartz IV Haushalt Zuzahlungen für seine Kinder leisten. Deshalb sind diese Kinder und Jugendlichen pauschal von jugendarbeiterischen Maßnahmen mit Beitragserhebung ausgeschlossen. Die Jugendverbände können da mangels eigener Finanzen, die ebenfalls Kürzungen der öffentlichen Hand unterliegen, nicht in die Bresche springen.
Ein reiches Gemeinwesen, wie in Baden-Württemberg darf nicht bewusst riskieren, dass hunderttausende Kinder und Jugendliche ausgegrenzt, ihrer sozialer Entwicklungschancen beraubt und desillusioniert werden. Dies ist nicht nur ein individuelles Risiko für die Betroffenen. Eine wachsende Zahl von Ausgegrenzten birgt auch eine Gefahr für die Demokratie selbst. Fundament unserer Gesellschaft ist das Versprechen der sozialen Sicherheit und eines möglichen sozialen Aufstiegs, basierend auf gleichen Rechten, Pflichten und Freiheiten für alle Menschen.
Die steigende Zahl von Kindern, die in Armut groß werden, ist in einem wohlhabenden Land, in dem es eine steigende Zahl von Einkommensmillionären gibt, inakzeptabel. Das Problem der Kinderarmut kann ohne eine Erhöhung der finanziellen Aufwendungen des Staates nicht aufgefangen werden. Es müssen die elterlichen Ressourcen gestärkt, die institutionellen Rahmenbedingungen verbessert und das Bewusstsein aller, für das Aufwachsen von Kindern mitverantwortlich zu sein, gefördert werden.
Dieselben Politiker, die hier immer mahnend die Finger erheben und öffentliche Sparsamkeit preisen, haben in den Steuerungsgremien der Landesband Baden-Württemberg sitzend, wohlbestallt ein Geschäftsgebaren abgenickt, durch das immense Geldmengen des Landes vernichtet wurden. Genug Geld, um alle von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen jahrzehntelang großzügigst in allen Belangen der Jugendarbeit komplett zu fördern.
Ein Verweis auf Finanzierungsprobleme des Staates zählt, nicht nur deshalb, hier nicht. Kinder gehen vor!
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